Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben

soll ein Änderungsverfahren zum seit dem 13.05.2006 rechtskräftigen Bebauungsplan durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch landwirtschaftliche Nutzflächen der Flur 6, im Westen durch den B-Plan Nr. 02 3. Erweiterung, im Süden ebenfalls durch landwirtschaftliche Nutzflächen der Flur 6 und im Osten durch den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 02 "Gewerbegebiet - Güstener Straße" und umfasst eine Fläche von 40,49 ha.

 

Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB als „Vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt, und es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen.