Sitzung: 12.05.2010 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben
soll ein Änderungsverfahren zum seit dem 13.
Der
Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch landwirtschaftliche Nutzflächen
der Flur 6, im Westen durch den B-Plan Nr.
Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB als „Vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt, und es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen.