Sitzung: 10.02.2010 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. der Oberbürgermeister wird
ermächtigt,
die in
§ 2 der Nachtragshaushaltssatzung 2009 festgesetzten verbleibenden Kredite in
Höhe von 7.347.373,09 Euro
sowie
die in
§ 2 der Haushaltssatzung 2010 festgesetzten Kredite in Höhe von 9.572.900 Euro
zu den günstigsten Konditionen aufzunehmen.
2. Der höchstzulässige Zinssatz
wird auf 6 % festgelegt.
Die Zinsbindung des Kredites soll 15 Jahre
nicht übersteigen.
Die Aufnahme von Krediten hat unter
Beachtung gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte zu erfolgen.
Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –
Beschl.-Nr.:
101/10