Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.  der Oberbürgermeister wird ermächtigt,

die in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung 2009 festgesetzten verbleibenden Kredite in Höhe von 7.347.373,09 Euro

sowie

die in § 2 der Haushaltssatzung 2010 festgesetzten Kredite in Höhe von 9.572.900 Euro zu den günstigsten Konditionen aufzunehmen.

 

2.  Der höchstzulässige Zinssatz wird auf 6 % festgelegt.

 

     Die Zinsbindung des Kredites soll 15 Jahre nicht übersteigen.

 

     Die Aufnahme von Krediten hat unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte zu erfolgen.


Abstimmung zur Vorlage:                                        - einstimmig bestätigt –

                                                                        Beschl.-Nr.: 101/10